RechtsschutzversicherungBei einer Rechtsschutzversicherung verpflichtet sich der Versicherer alle im Versicherungsvertrag vereinbarten und erforderlichen Leistungen des Versicherten zu übernehmen, die bei der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen entstehen. In der Regel übernehmen Rechtsschutzversicherer die Kosten für die gesetzlichen Anwaltsgebühren eines vom Versicherten frei gewählten Anwaltes, Zeugengelder und Sachverständigenhonorare, z.B. für außergerichtliche Privatgutachten, die Gerichtskosten und die Kosten des Gegners, insofern der Versicherungsnehmer für dessen Kosten aufkommen muss (meist wenn der Versicherungsnehmer vor Gericht unterliegt). Die meisten Rechtsschutzversicherungen enthalten eine Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfalle. Für wen diese Option interessant ist, sollte vor einem Vertragsabschluss unterschiedliche Rechtsschutzversicherungen vergleichen und solche Möglichkeiten mit dem Anbieter abklären. |



